Unterführung Lyssachstrasse

Legal graffiti wall in Burgdorf, Switzerland

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Die Unterführung darf nur auf Seite der Baudirektion, innerhalb der angebrachten Schilder, besprüht werden. Die andere Seite ist Denkmalgeschützt, alle hier angebrachten Graffiti oder Taggs werden polizeilich angezeigt. Genaue Infos zu den legalen Wänden unter: burgdorf.ch/de/stadtportraet/freizeit/spraywaende.php. Achtung Unfallgefahr! Die Stadt Burgdorf empfiehlt den Graffiti-Künstler:innen dringend: Wenn ihr Graffiti sprayt, signalisiert das den Verkehrsteilnehmenden deutlich. Beim Büro der JuBU steht eine öffentlich zugängliche Kiste mit Signalisationsmaterial zum Ausleihen. (Kontakt JuBU - Jugendarbeit Burgdorf und Umgebung.)

Is this wall still safe to paint?